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B2B Emails sind rechtswidrig

Zuerst zu unser aller Beruhigung – der Titel ist natürlich nicht korrekt. Nicht alle B2B Emails sind rechtswidrig. Warum also solche “bildzeitungesken” Sentenzen in aller Öffentlichkeit?

Bereits im Mai 2009 wurde durch den BGH (Bundesgerichtshof) ein Urteil gefällt (Aktenzeichen: I ZR 218/07), das sich auf den Emailverkehr zwischen Firmen bezieht. Demnach ist bereits einmalige Email Werbung an Firmen rechtswidrig. Aus einem solchen Vergehen können Unterlassungsansprüche hergeleitet werden. Was heißt das im Klartext. Der Email kann die Abmahnung folgen.

Die gute Nachricht sollte dabei sein, dass es sich bei diesem Urteil nur um Werbe-Emails handelt. Wenn wir aber die Richtlinien der EU zu Rate ziehen, die sich mit dem Thema Werbung befassen, dann entwickelt sich ein Bild, das für Email Aktivitäten im B2B Bereich verheerend ist.

“Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern, ist. Das erfasst letztlich jede Äußerung, die mittelbar oder unmittelbar der Absatzförderung dient”

Ohne vorherige Zustimmung ist damit eigentlich keine Email an einen potentiellen Kunden mehr möglich. Wann kann dann von einer Zustimmung ausgegangen werden?

  • Ein Besuch auf einem Messestand, bei dem eine Visitenkarte hinterlassen wird sollte als Begründung ausreichend sein.
  • Die Einwilligung über einen Double-Opt in ist von diesem Urteil ausgenommen, da die Email zur Bestätigung keine Emailwerbung darstellt. Man sollte also tunlichst vermeiden diese als Werbung auszugestalten.
  • Keine gute Idee ist es, die Erlaubnis mit einem “cold call” einzuholen, da dieser ebenso als rechtswidrige Werbung gewertet werden kann.

Die Situation stellt sich ein bisschen verfahren da. Um mit einem Unternehmen in Kontakt zu treten, könnte ich nach der aktuellen Gesetzeslage weder eine Email schreiben, noch anrufen. Der einzige Ausweg ist darauf zu warten, dass der Kunde mir “ein Fax” schickt oder mich auf einer Messe besucht.

Hier scheint noch ein bisschen Detailarbeit an der aktuellen gesetzlichen Regelung notwendig zu sein.

Sitestat in eCircle integriert.

Der Mail-Marketing-Spezialist eCircle intergriert in seinen eC-Messenger die Sitestat RING Plattform des Web-Analytics Anbieters Nedstat. Diese Integration soll es Online-Managern ermöglichen, eMail-Kampagnen gezielter auf das Verhalten bestimmter Besuchergruppen auszurichten. Profitieren sollen von der Integration alle gemeinsamen Kunden von Sitestat und eCircle.

Quelle:  http://adzine.de/

E-Mail mit Geotargeting

SC-Networks stellt neue Version von Evalanche vor

12.12.2008 – Die Firma SC-Networks GmbH aus Starnberg präsentiert die neue Version 3.1 ihrer Web-basierenden E-Mail-Marketing- und Newsletter-Lösung “Evalanche”. Geotargeting, Live-Reportings und eine neue Text-to-Speech-Funktion erweitern das Funktionalitätsspektrum der Software.

Quelle: http://www.computerwoche.de/ (Anm 15.02.2014 Link entfernt, da nicht mehr aktuell)

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