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Legal ist nicht gewollt, Google erfüllt Leistungsschutzrecht

Alte Zeitungen - (C) by Iwona Golczyk www.pixelio.deWas das Leistungsschutzrecht ist, wem es dienen soll und warum deutsche Verlage es fordern habe ich bereits vor Zeiten in einem Blogbeitrag ([intlink id=”1633″ type=”post”]\”Irrsinn hat einen neuen Namen …\”[/intlink]) beschrieben.

Das Theater um den Leistungsschutz läuft seitdem nahtlos weiter. Einige deutsche Verlage, darunter Namen wie Axel Springer, haben sich unter dem schönen Motto “Die Verwertungsgesellschaft für die Urheber- und Leistungsschutzrechte der privaten Fernseh- und Hörfunksender” – kurz VG-Media – zusammengeschlossen, um mit geballter Macht bei den Betreibern von Suchmaschinen eine kostenpflichtige Verwertung von kleinen Bildern (Thumbnails) und Kurzzusammenfassungen (Snippets) von redaktionellen Beiträgen zu verlangen.

Google reagiert und bleibt legal

Paragraph87Zu diesem Zweck hat die VG-Media, als Vertreterin der beigetretenen Verlage,  Google verklagt, dass Google für Einblendungen, die mehr als den Titel des redaktionellen Beitrags und einen Link zeigt, an die entsprechende Veralge eine Gebühr entrichten muß.

Die Reaktion von Google kam am letzten Mittwoch im Rahmen einer Ankündigung, die neben der üblichen Google Polemik (” Wir sind doch die Guten”) zum Inhalt hatte, dass Google sich jetzt an das Leistungsschutzrecht halten möchte, und Inhalte von Verlagen, die sich durch die VG-Media vertreten lassen, nur noch mit Titel und Link anzeigen wird. Vom Bundeskartellamt wird hierfür wohl auch schon der halboffizielle Segen gegeben, wie auf zeit.de zu lesen ist.

Was den Verlagen bleibt

was den Verlagen bleibt ist damit das nachsehen. Geld von Google gibt es nicht, Traffic von Google gibt es dank “reizloser” Darstellung ohne Kurzzusammenfassung auch nicht mehr, was bleibt ist definitv das Nachsehen.

Oder wie es Stefan Niggemeier in seinem Blogbeitrag so schön schreibt: “Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!”

 Bildquelle

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Irrsinn hat einen neuen Namen “Leistungsschutz”

guter Journalismus ist gutes Geld wert, dies kann ich als Abonnent zweier Zeitungen nur betonen. Was jetzt zum Schutz dieser Leistung getan wurde wird sich für eben diesen als eine Tretmine erweisen.

Kern des Streit, der zur Erweiterung des Urheberrechts geführt hat ist, dass Suchmaschinen, insbesondere Google,  in den Suchergebnissen Auszüge aus den redaktionellen Inhalten von Verlagen anzeigen. Die dazugehörigen Inhalte wurde von den Verlagen im Internet veröffentlicht, mit dem Zweck, damit Geld zu verdienen. Google zeigt in den Suchergebnissen einen Extrakt der Inhalte und nutzt die Suchergebnisseiten um Anzeigenplätze zu vermieten. Nebenbei versorgt Google dabei den Verlag mit Klicks, um die redaktionelle Arbeit vermarkten zu können.
Dies ist von den Verlagen sicherlich auch gewollt, schließlich versorgt Google die Verlage mit dem Traffic und der Reichweite, die sie ohne eine Suchmaschine niemals generieren könnten. Bis zu diesem Punkt wäre alles in Ordnung, wenn die Verlage nicht mit dem Problem konfrontiert wären