eCommerce International – Umsatzsteuer

Was im innerdeutschen Handel einfach ist und jedem Händler auch geläufig ist, kann für den eCommerce einsteiger zur größeren Hürde werden, die Mehrwert- oder Umsatzsteuer. In diesem Beitrag möchte ich auf einige zu beachtende Punkte bei der Verkaufsabwicklung in einem Online-Shop eingehen.

Jeder weiß, dass die Umsatzsteuer auf jede gehandelte Ware erhoben wird.  Es wird in Deutschland zwischen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent (bis 2006: 16 Prozent) und dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent unterschieden. Der letztere gilt für z.B. für:

  • land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Futtermitteln, Düngemitteln
  • Nahrungsmitteln einschließlich bestimmter Getränke, außer für den Verzehr an Ort und Stelle
  • Waren des Buchhandels und für Druckereierzeugnisse
  • Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
  • Körperersatzstücke
  • Arzneimittel
Innerhalb der EU sind die Umsatzsteuersätze alles andere als einheitlich, wer sich für die exakten Sätze interessiert, der ist z.B. bei der IHK in München gut aufgehoben. Probleme stellen sich beim Handel über Ländergrenzen hinweg. Dabei wird zwischen innergemeinschaftlichem Handel, also Handel in der EU und außergemeinschaftlichem Handel unterschieden.
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn sämtliche folgende Voraussetzungen erfuellt sind:
  1. Warenbewegung von einem EU-Land in ein anderes EU-Land
  2. Der Kunde ist ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit gueltiger USt-Identifikationsnummer, die nicht identisch ist mit dem Abgangsland der Ware
  3. Es exitieren Buch- und Belegnachweise (Lieferscheine-Speditionsnachweise usw.) aus denen sich der Bestimmungsort der Ware ergibt

Mit der USt-IdNr. weist der Abnehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Bestimmungsland bzw. Land der USt-IdNr. nach. Nur dadurch ist die Lieferung des leistenden Unternehmers steuerfrei. Als Unternehmer kann ich also mit meiner USt-IdNr. im Ausland vorsteuerfrei Ware einkaufen. Fiskalisch habe ich dadurch natürlich keinen Vorteil.

Der liefernde Unternehmer muss über die Umsatzsteuerfreien Verkäufe eine zusammenfassende Meldung beim Bundeszentralamt fuer Steuern abgeben. Darin hat er die Bemessungsgrundlage sowie die USt-IdNr. jeder einzelnen Lieferung anzugeben. Die Abgabe der zusammenfassenden Meldung hat vierteljährlich zu erfolgen.

eCommerce International: Für denB2B  Online Handel bedeutet dies, dass die USt-IdNr. als Kriterium bei der Datenabfrage im CheckOut des Online-Shop vorgesehen sein muß. Ohne diese kann der Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Handel nicht stattfinden.
Es gilt dabei mehrere Dinge zu überprüfen:

  1. Lieferziel ist in einem EU-Land
  2. USt-IdNr. ist dem Lieferland zuordenbar
  3. Lieferschein ist auf das EU-Land der USt-IdNr. ausgestellt

Um die USt-IdNr. zu verfizieren sollte zumindest ein Test auf die Korrektheit der ersten zwei Zeichen der UstId-Nr. gemacht werden. Diese enthalten die Länderkennung nach ISO 3166-1, einzige Ausnahme ist Griechenland, dort findet sich am Anfang der USt-IdNr die Buchstaben “EL”.

Beim Handel mit sogenannten Drittländern, also Ländern, die nicht der EU angehören entfällt die Umsatzsteuer, wenn die Lieferung in das Land gelangt, d.h. der liefernde Unternehmer dies auch belegen kann.

eCommerce International: In jedem Fall sollte ein Online Shop in der Lage sein, den Handel mit Drittländern und eine Umsatzsteuer frei Lieferung abzubilden. Dabei ist der Lieferbeleg, bei der Kontrolle durch das Finanzamt von großer Bedeutung.

Wenn die Warenbewegung nicht in Deutschland beginnt oder der in Rechnung gestellte Umsatz keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung darstellt, kann der Umsatz in Deutschland auch als nicht steuerbar zu beurteilen sein. Dann entsteht im Ausland die lokal gültige Umsatzsteuer. Die Rechnungslegung hat in solchen Fällen nach ausländischem Recht zu erfolgen. Gegebenenfalls ist dann die ausländische Umsatzsteuer  in Rechnung zu stellen.Unter Umständen schuldet aber auch der Leistungsempfänger die ausländische Steuer.

eCommerce International: Ein Unternehmen, das international aufgestellt ist und über eine internationale Warenverteilung z.B. durch Verteillager verfügt, sollte diesen Fall nicht aus den Augen verlieren.
Die Bestellung bei einem deutschen Unternehmen, durch einen französischen Kunden über den Online-Shop mit einer französischen Lieferadresse, die aus einem französischen Verteillager befriedigt wird, stellt für einen Online-Shop in der Regel eine große Herausforderung dar. In diesem Fall müßte der Shop die logistische Gegebenheit kennen und durch einen französischem Umsatzsteuersatz berücksichtigen. Die Rechnungslegung muß dann nach französischem Recht erfolgen. Eine Aufgabe, die jedes reine Online-Shop System derzeit überfordern dürfte.

Quellen:

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