Behavioural Targeting – gut oder böse?

Zielgenau werben mithilfe von Nutzerdaten ist schön für Marketer – sie geben nur Geld für die Kunden aus, die sie wirklich erreichen wollen. Auch Google reitet jetzt mit auf der Welle. Datenschützer und Sicherheitsexperten hingegen fürchten um die Privatsphäre der Nutzer und heizen die Mediendiskussion an.

Die Vorteile von Behavioural Targeting sind bestechend: Wenn man die Interessen der Nutzer kennt, kann man die ihnen präsentierten Werbeinhalte individuell nach ihren Vorlieben abstimmen. Dies bringt wesentlich mehr Klicks und im günstigen Fall mehr Kaufabschlüsse – bares Geld also. Zudem existiert eine höhere Planungssicherheit als bei bisherigen Werbemethoden, die eher nach dem Prinzip „Wer wirft, trifft auch mal“ arbeiten.

Google, sonst bei Neuentwicklungen zur Verwertung von Nutzerdaten zu Werbezwecken immer vorn und als erster mit dabei, hat lange gezögert, Behavioural Targeting in sein Werbesortiment aufzunehmen. Im Blog des Unternehmens gab man sich vergangene Woche auch noch recht zurückhaltend, niemand nannte das Kind „Behavioural Targeting“ so recht beim Namen – auch wenn „interest-based-advertising“, zunächst für YouTube geplant, im Kern natürlich nichts anderes ist. Auch hier werden in Cookies oder auf Google-Servern Nutzerdaten gespeichert, die später von AdWords zur zielgenaueren Anzeigenzustellung ausgewertet werden.

Wohl zu sehr drückte Google in der jüngsten Vergangenheit das Image von der allumfassenden, gierig schlingernden Datenkrake um in seinem Blog wirklich konkret zu werden – das ehemals so gute Image der Suchmaschine aus Mountain View hat schon genug gelitten. Dennoch kann Google es sich nicht leisten, außen vor zu bleiben. Es ist alles eine Sache der Kommunikation – und vor allem des Geldes.

Behavioural Targeting ist für viele amtliche und noch mehr selbsternannte Verbraucher- und Datenschützer ein rotes Tuch – dabei findet es längst in einem viel umfassenderen Maße statt, als viele denken. Nicht nur im Internet können Verbraucherdaten erfasst werden; auch über Rabattkarten und Gutscheinsysteme, Verbraucherumfragen und Gewinnspiele gibt jeder einen Teil seiner Konsumidentität preis; oft obendrein Name und Anschrift. Behavioural-Targeting-Cookies kann man löschen – und sie sind zudem anonym.

Quelle: http://www.ecin.de/

(Anm. 12.02.2014: Der exakte Artikel ist auf ecin.de nicht mehr auffinbar, daraufhin wurde der Link auf die Startseite der Quelle geändert)

Leave a Reply