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Amazon Preisparität steht am Pranger

Der Online Marktplatz hood.de hat Amazon vor dem Landgericht Köln wegen seiner Händlerklausel zur [intlink id=”536″ type=”post”]Preisparität [/intlink]verklagt. hood.de sieht durch diese Klausel sieht durch diese Klausel sein eigenes Geschäftsmodell in Mitleidenschaft gezogen.

Mit der Preisparitätsklausel verlangt Amazon von seinen Händlern, dass Sie auf amazon.de mit denselben Preisen handeln wie im eigenen Online-Shop und auf anderen Online-Vertriebskanälen.

hood.de argumentiert nun, dass ein Händler auch auf hood.de seine Preise erhöhen muß, da er sonst mit der Amazon Preisparitätsklausel im Nacken seine Preise auf amazon.de seine Preise senken müßte. Im Gegensatz zu amazon.de wo ein Händler zwischen 7% und 15% Provision auf den Verkauf zahlen muß, ist der Handel auf Hood.de für den Händler provisionsfrei.

Neben der anhängenden Klage von Hood.de, hat auch das Bundeskartellamt aus dem selben Grund sein Augenmerk auf Amazon gelenkt. Seit Amazon beginnt die Preisparität verstärkt am Markt durchzusetzen, wird hier der Verdacht des Mißbrauch eine Marktbeherrschenden Stellung untersucht.