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Unternehmen und die Social Media Rechtssprechung

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Rike / pixelio.de

In Deutschland ist die Rechtsprechung um Internetaktivitäten herum eine in vielen Fällen viel zu weiße Fläche auf der juristischen Landkarte. Ein Beitrag auf deutsche-startups.de hat mir das heute mal wieder vor Augen geführt. Continue reading

Preise und Preisbildung im B2B Shop

Das Ziel eines Online-Shop ist der Verkauf. Ein wichtiges Werkzeug in diesem Zusammenhang ist die Anzeige korrekter Preise. Auch der B2B Kunde erwartet, in einem Online Shop den korrekten Preis für das Produkt zu sehen, das er zu kaufen plant. Zu beachten sind dabei nicht nur Produktpreise sondern auch preisverändernde Rahmenparameter, wie Rabatte oder Skontovereinbarungen, also alles, was aus einem Listenpreis, den individuellen Preis des Kunden macht. Continue reading

B2B Online Shops und B2B Online Handel

Der Online Shop im reinen Geschäftkundenverkehr wir zunehmend wichtiger. Es scheint keine aktuelle Studie zum Anteil der B2B Shops an den Online Shops zu geben, aber nach den Zahlen des eCommerce Leitfaden 2008, waren damals 35% aller Shops reine B2B Angebote.

Ein oft gemachter Fehler im B2B-Commerce ist, anzunehmen, dass ein Online Shop fürs B2B Geschäfts nichts anderes ist, als ein B2C Shop mit ein paar Funktionen mehr. Viele Anbieter von Online Shops gehen mit dieser Vorstellung an den Markt. Die hier entstehende Beitragsserie ist der Versuch, ein klareres Bild von den Anforderungen an einen B2B Shop zu zeichnen.

eCommerce im B2B Umfeld

Um die Anforderungen an den B2B Online Shop ermitteln zu können sollte man diesen zuerst in einem etwas größeren Rahmen betrachten.

Im Rahmen der Kernprozesse eines Unternehmens übernimmt eCommerce und damit ein Online-Shop die Rolle eines Vertriebskanals, der in die Unternehmensprozesse integriert sein muß. Der Unterschied zum B2C Commerce Angebot kann dabei sein, dass neben Einkauf und Logistik eine weitere Wertschöpfung stattfindet. Oft wird Marketing nicht als Unternehmenskernkompetenz betrachtet, ein Tatsache die im B2C Handel niemals vorzufinden sein wird. Man muß hier allerdings klar sagen, dass eine vereinfachte Grafik wie die gezeigte nicht allen Unternehmen gerecht wird, dazu ist das Thema zu vielschichtig.

Der feine Unterschied – B2B Shop ist nicht gleich B2B Shop

In den folgenden Beiträgen wird immer wieder vom „B2B Shop“ die Rede sein. Dabei muß klar sein, dass diese Aussage schon eine Vereinfachung der Handelslandschaft darstellt, die der Realität so nicht gerecht wird. Es ist also eine Differenzierung notwendig, um Anforderungen an den Online Shop besser zu erfassen. Ich möchte folgende Arten von B2B Onlineshops untescheiden:

  1.  „B2B2-Shop“ (gelesen als: B2B too-Shop)
    Es wird ein Produkt gehandelt, das sowohl für den Konsumer als auch für einen kommerziellen Nutzer interessant ist. Es handelt sich damit um keinen Shop für die Geschäftskundenabwicklung sondern um ein Mischform, die auch dem Geschäftskunden gerecht werden muß.
  2. B2B Only Shop
    Der reine B2B Shop, der als egalitärer Vertriebskanal für alle Kunden eines Unternehmens gedacht ist.
  3. C-Klasse Kunden Shop
    das Pendant zum C-Klasse Güter Shop, bezogen auf Kunden. Es geht um die 80% der Kunden, die 20% des Umsatzes machen. Die Gruppe Kunden, die nicht durch einen Vertriebsbeauftragten betreut werden können („Bitte rufen Sie erste an, wenn Sie X Mio Umsatz mit uns machen wollen …“)
  4. C-Klasse Güter Shop
    Dieser Shop dient dazu, eine Kundengruppe mit C-Klassen Gütern im zu versorgen. Typischerweise handelt es sich dabei um Ersatz- oder Verschleißteile.
  5. Online Katalog mit Bestellfunktion
    Das Internet ist ja schließlich mehr als nur ein Verkaufskanal. Es gibt nicht wenige Kunden, die Online Suchen und Offline kaufen (ROPO – Research Online Purchase Offline) oder umgekehrt, Offline im Katalog suchen und Online kaufen (auch ROPO). Diese Shop Variante ist dort wichtig, wo das Online Geschäft flankierend zum Offline Geschäft betrieben wird.
  6. Online Produktionsorder
    Ein anderer Ansatz für den Online Shop ist der Verkauf von Gütern vor der Produktion. Ein Ansatz, der zum einen in Just-In-Time Produktion münden kann, zum anderen als Order Mechanismus für komplexe Produkte. Im Unterschied zum Online Shop als Verkaufskanal generiert diese Shop Variante keine Bestellung sondern eine Produktionsorder und folgt damit anderen legalen Vorgaben.

Noch folgende Beiträge

Da das Thema den Inhalt eines einzelnen Beitrags weit überschreitet werden folgende Beiträge zu diesem Thema folgen:

  • Shop Frontend Features
    Bei den Shop Frontend Features handelt es sich, wie der Name bereits besagt, um die Funktionen des Shop Frontends, also den Funktionen, die der Nutzer an die Hand bekommt, um den Shop zu bedienen.
  • Kunden / Kundenkonto
    Wenn wir den rationalen Käufer unterstellen, so ist der B2B Kunde von dem Wunsch geprägt, den Einkauf so effizient und Nutzenstiftend wie möglich zu gestalten. Ein Werkzeug dabei ist sein Kundenkonto.
  • Produkte
    Hier geht es um Informationen zur Produktrecherche. Was muß die Darstellung und informationelle Ausgestaltung der Produkte leisten, um den B2B Kunden gerecht zu werden.
  • [intlink id=”1479″ type=”post”]Pricing[/intlink]
    Der Preisbildung sind nur wenig Grenzen gesetzt und damit unabhängig vom Produkt zu betrachten.
  • Payment
    Bezahlung im B2B Umfeld umfasst die üblichen Bezahlmethoden, geht aber auch darüber hinaus. Im Geschäftsverkehr mit „guten Kunden“ werden Rechnungskauf und damit Themen wie Skonto wieder relevant. Neben den Bezahlmethoden sind Fragen wie Bonität von Relevanz.
  • Shipping
    Oft ein unterschätztes Problem. Die eigenen Logistik muß ebenso funktionieren, wie ein Versand mittels DHL.
  • Internationalisierung
    Auslandsniederlassungen, mehrere Lager, Umsatzsteuer, Mehrsprachigkeit, Mehrwährungsfähigkeit, etc.
  • Schnittstellen
    Ein Online Shop sollte immer mit seiner Außenwelt sprechen. Bei einem B2B Online Shop sind dies jedoch nicht immer die Handelssysteme (Warenwirtschaft, Buchhaltung, Lager) sondern u.U. Systeme in der Produktion oder das CRM.
  • Rechtliche Aspekte
    Es sind andere rechtliche Rahmenbedingungen in der Geschäftskundenbeziehung zu beachten.

Europäische Umsatzsteuerids überprüfen für B2B eCommerce

Europäische UmsatzsteuerID Check Online

die Europäische Gemeinschaft hat einen riesigen Binnenmarkt über Landesgrenzen hinweg geschaffen. Für den B2B Geschäftsverkehr bietet sich dabei die Möglichkeit Waren innerhalb der EU ohne Anrechnung der Mehrwertsteuer zu handeln. Was es dazu braucht ist eine valide Umsatzsteuer ID des Käufers. Damit ergibt sich aber schon eine kleiner Hürde, wenn wir den Vorteil des umsatzsteuerfreien Handels im eCommerce anwenden wollen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) schreibt dazu:

Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers ist nachzuweisen, um eine Lieferung – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – als steuerfrei behandeln zu können. Bei sonstigen Leistungen ist durch Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger möglich.

Eben dieses Amt stellt einen Online Service zur Verfügung, der es ermöglicht, eine europäische (nicht deutsche) UmsatzsteuerID zu verifizieren.

UmsatzsteuerID Abfrage

Eigene UstID

Zu testende UstID

Firmenname (optional)

Ort (optional)

PLZ (optional)

Strasse (optional)

Bei den Daten im Formular handelt es sich um Beispieldaten, die natürlich geändert werden können.

Ergebnis

Weiterführende Informationen zur UmsatzsteuerID

  • Generelle Informationen zur UmsatzsteuerID: IHK Pfalz
  • eCommerce Leitfaden: UstID und Impressum

und ein kleiner Zusatz

Bei dem Service handelt es sich wohl um den Weltweit einzigen Service mit “Öffnungszeiten”.Da heißt es wörtlich:

Wichtiger Hinweis:
Über diese Schnittstelle können Sie sich täglich, in der Zeit zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr, die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestätigen lassen.
 

Web 2.0: Social Media für den Mittelstand relevant – Online-Marketing – News – absatzwirtschaft – die marketing site

Einen guten Baustein zur Bewertung von Social Media Aktivitäten leifert Absatzwirtschaft.de: Web 2.0: Social Media für den Mittelstand relevant – Online-Marketing – News – absatzwirtschaft – die marketing site.

Zusammengefasst wird eine Studie von FriendsOfBrands, die für den B2B Bereich im Mittelstand ein eher zurückhaltendes Bild und eine skeptische Bewertung aufzeichnet.

Das verkürzte Fazit der Studienautoren ist, dass es bessere Kanäle für B2B gibt. Lesen lohnt sich in jedem Fall.

Social Media für KMU im B2B Umfeld

Social Media bewegt die Internet Welt im Moment mehr als jedes andere Thema. Beim letzten Barcamp in Stuttgart war ich Teilnehmer einer hochinteressanten Session mit dem Titel „Social Media für KMU’s und Mittelstand im B2B Umfeld“.  Es gab eine heftige Diskussion mit allen anwesenden Social Media Beratern, anläßlich meiner Aussage, dass ich jedem KMU raten würde kein Geld in Social Media zu stecken. Es wurden viele Versuche gestartet, mich mit den typischen KMU Beispielen von der Deutschen Bahn, Jack Wolfskin und BP zu überzeugen, was ein Unternehmen mit Social Media bewirken kann oder auch nicht. Die Beispiele haben mich zu diesem Zeitpunkt davon überzeugt, dass ich recht habe. In der vortgesetzten Diskussion mit Bianca Gade und Uwe Baltner ergab sich schnell der Konsens, dass Social Media Kampagnen bei diesen Firmen sicherlich nicht die geeignete Maßnahme sind, dafür funktionieren aber die individuell genutzten Social Media Kanäle, wie XING.

Diese Diskussion habe ich zum Anlass genommen, mich damit auseinanderzusetzen wann, und für wen Social Media denn ein Werkzeug ist.

LF36 – eCommerce Prozesse

KW 36/2010 steht in erster Linie unter der Überschrift e-Commerce Prozesse. Im Tagesgeschäft waren die Abläufe im Online-Handel eines meiner zentralen Themen. Bei der üblichen Recherche im Internet bin ich über einige Interessante Dinge gestolpert, die ich großteils nicht gesucht habe. Was ich finden wollte waren innovative Darstellungen im Bereich der Logistik. Was ich gefunden habe folgt hier.

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B2B Emails sind rechtswidrig

Zuerst zu unser aller Beruhigung – der Titel ist natürlich nicht korrekt. Nicht alle B2B Emails sind rechtswidrig. Warum also solche “bildzeitungesken” Sentenzen in aller Öffentlichkeit?

Bereits im Mai 2009 wurde durch den BGH (Bundesgerichtshof) ein Urteil gefällt (Aktenzeichen: I ZR 218/07), das sich auf den Emailverkehr zwischen Firmen bezieht. Demnach ist bereits einmalige Email Werbung an Firmen rechtswidrig. Aus einem solchen Vergehen können Unterlassungsansprüche hergeleitet werden. Was heißt das im Klartext. Der Email kann die Abmahnung folgen.

Die gute Nachricht sollte dabei sein, dass es sich bei diesem Urteil nur um Werbe-Emails handelt. Wenn wir aber die Richtlinien der EU zu Rate ziehen, die sich mit dem Thema Werbung befassen, dann entwickelt sich ein Bild, das für Email Aktivitäten im B2B Bereich verheerend ist.

“Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern, ist. Das erfasst letztlich jede Äußerung, die mittelbar oder unmittelbar der Absatzförderung dient”

Ohne vorherige Zustimmung ist damit eigentlich keine Email an einen potentiellen Kunden mehr möglich. Wann kann dann von einer Zustimmung ausgegangen werden?

  • Ein Besuch auf einem Messestand, bei dem eine Visitenkarte hinterlassen wird sollte als Begründung ausreichend sein.
  • Die Einwilligung über einen Double-Opt in ist von diesem Urteil ausgenommen, da die Email zur Bestätigung keine Emailwerbung darstellt. Man sollte also tunlichst vermeiden diese als Werbung auszugestalten.
  • Keine gute Idee ist es, die Erlaubnis mit einem “cold call” einzuholen, da dieser ebenso als rechtswidrige Werbung gewertet werden kann.

Die Situation stellt sich ein bisschen verfahren da. Um mit einem Unternehmen in Kontakt zu treten, könnte ich nach der aktuellen Gesetzeslage weder eine Email schreiben, noch anrufen. Der einzige Ausweg ist darauf zu warten, dass der Kunde mir “ein Fax” schickt oder mich auf einer Messe besucht.

Hier scheint noch ein bisschen Detailarbeit an der aktuellen gesetzlichen Regelung notwendig zu sein.