Google Shopping – Änderungen in der Feedspezifikation

vor einiger Zeit stand der Begriff “Google Dance” für ein gefürchtetes Phänomen, wenn Google Änderungen an der Indexierung von Webinhalten vornahm. In der Zwischenzeit tanzt Google auf vielen Hochzeiten.

Vor einiger Zeit ging folgende Email bei mir ein: “Google Produktsuche: Wichtige Änderungen an Feed-Spezifikationen und Programmrichtlinien“. Ich will hier nicht den kompletten Email Text wiedergeben sondern nur die wichtigsten Änderungen und Ihre Auswirkungen auf Google Shopping und den Händlern, die Google Shopping nutzen.

Googles neue Shopping Richtlinien

Eine schon länger zurückliegende Änderung hatte ich bereits in einem [intlink id=”1339″ type=”post”]Beitrag[/intlink] beschrieben. Der Urahn des Google Merchant Center – Google Base – wurde abgeschalten. Mit diesem Schritt wurde eine Nische geschlossen, die es erlaubte z.B. Dienstleistungen als Produkte zu bewerben.

Die aktuellen Änderungen zielen sehr stark darauf ab, die Vergleichbarkeit von Produkten zu ermöglichen, doch hier die Änderungen im einzelnen:

Verfügbarkeit

Es dürfen nur noch verfügbare Produkte beworben. Der Sinn davon ist recht klar zum Vorteil des Käufers.

Google Produktkategorie

Es muß eine Eintrag der Google-Taxonomieübergeben werden, nach dem das Produkt klassifiziert wird. Derzeit muss das Attribut “Google-Produktkategorie” nur für Produkte gesendet werden, die zu den folgenden sieben Produktkategorien in Feeds gehören, die auf Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die USA abzielen:

  • Bekleidung & Accessoires > Kleidung
  • Bekleidung & Accessoires > Schuhe
  • Bekleidung & Accessoires
  • Medien > Bücher
  • Medien > DVDs & Filme
  • Medien > Musik
  • Software > Software für Videospiele

Bilder

Händler müssen mindestens ein Bild pro Produkt übermittlen. Dieser Anforderung sollte eigentlich jeder Händler nachkommen können.

Eindeutige Produktkennzeichnungen

Neben eindeutige Produktkennzeichnungen (GTIN) wie UPC, EAN, JAN oder ISBN dienen der eindeutigen zuordnung gleichartiger Produkte

Bei der eindeutigen Produktkennzeichnung gibt es die großen Ausnahmen bei Sonderenfertigungen, diese müssen keine GTIN besitzen oder wenn Marke und Herstellernummer angegeben sind.

Die Marke (Brand) wird als Freitext übergeben und kann durch GTIN und Herstellernummer ersetzt werden.

Bei der Herstellernummer (MPN) handelt es sich um den eignen Nummernkreis eines Herstellers. Mit diesem Code kann das Produkt eindeutig dem Hersteller zugeordnet werden. Insbesondere mit der Kombination von Marke und MPN kann ein Produkt eindeutig zugeordnet werden.

Zusammengefasst

Google zielt darauf ab, Produkte vergleichbar zu machen. Es wird dabei eine ähnliche Strategie verfolgt, wie sie z.B. von Amazon verfolgt wird. Der Kundennutzen ist damit offensichtlich.

Die Reaktion von Händlern ist weniger positiv. Verständlicherweise möchte eine Händler seinen Informationsvorteil bzgl. der Produktindentifikation nicht dirket preisgeben.

 Quellen und weiterführende Informationen:

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