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Legal ist nicht gewollt, Google erfüllt Leistungsschutzrecht

Alte Zeitungen - (C) by Iwona Golczyk www.pixelio.deWas das Leistungsschutzrecht ist, wem es dienen soll und warum deutsche Verlage es fordern habe ich bereits vor Zeiten in einem Blogbeitrag ([intlink id=”1633″ type=”post”]\”Irrsinn hat einen neuen Namen …\”[/intlink]) beschrieben.

Das Theater um den Leistungsschutz läuft seitdem nahtlos weiter. Einige deutsche Verlage, darunter Namen wie Axel Springer, haben sich unter dem schönen Motto “Die Verwertungsgesellschaft für die Urheber- und Leistungsschutzrechte der privaten Fernseh- und Hörfunksender” – kurz VG-Media – zusammengeschlossen, um mit geballter Macht bei den Betreibern von Suchmaschinen eine kostenpflichtige Verwertung von kleinen Bildern (Thumbnails) und Kurzzusammenfassungen (Snippets) von redaktionellen Beiträgen zu verlangen.

Google reagiert und bleibt legal

Paragraph87Zu diesem Zweck hat die VG-Media, als Vertreterin der beigetretenen Verlage,  Google verklagt, dass Google für Einblendungen, die mehr als den Titel des redaktionellen Beitrags und einen Link zeigt, an die entsprechende Veralge eine Gebühr entrichten muß.

Die Reaktion von Google kam am letzten Mittwoch im Rahmen einer Ankündigung, die neben der üblichen Google Polemik (” Wir sind doch die Guten”) zum Inhalt hatte, dass Google sich jetzt an das Leistungsschutzrecht halten möchte, und Inhalte von Verlagen, die sich durch die VG-Media vertreten lassen, nur noch mit Titel und Link anzeigen wird. Vom Bundeskartellamt wird hierfür wohl auch schon der halboffizielle Segen gegeben, wie auf zeit.de zu lesen ist.

Was den Verlagen bleibt

was den Verlagen bleibt ist damit das nachsehen. Geld von Google gibt es nicht, Traffic von Google gibt es dank “reizloser” Darstellung ohne Kurzzusammenfassung auch nicht mehr, was bleibt ist definitv das Nachsehen.

Oder wie es Stefan Niggemeier in seinem Blogbeitrag so schön schreibt: “Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!”

 Bildquelle

  • Alte Zeitungen – Copyright by Iwona Golczyk, www.pixelio.de

Irrsinn hat einen neuen Namen “Leistungsschutz”

guter Journalismus ist gutes Geld wert, dies kann ich als Abonnent zweier Zeitungen nur betonen. Was jetzt zum Schutz dieser Leistung getan wurde wird sich für eben diesen als eine Tretmine erweisen.

Kern des Streit, der zur Erweiterung des Urheberrechts geführt hat ist, dass Suchmaschinen, insbesondere Google,  in den Suchergebnissen Auszüge aus den redaktionellen Inhalten von Verlagen anzeigen. Die dazugehörigen Inhalte wurde von den Verlagen im Internet veröffentlicht, mit dem Zweck, damit Geld zu verdienen. Google zeigt in den Suchergebnissen einen Extrakt der Inhalte und nutzt die Suchergebnisseiten um Anzeigenplätze zu vermieten. Nebenbei versorgt Google dabei den Verlag mit Klicks, um die redaktionelle Arbeit vermarkten zu können.
Dies ist von den Verlagen sicherlich auch gewollt, schließlich versorgt Google die Verlage mit dem Traffic und der Reichweite, die sie ohne eine Suchmaschine niemals generieren könnten. Bis zu diesem Punkt wäre alles in Ordnung, wenn die Verlage nicht mit dem Problem konfrontiert wären

Shitstorm Management – Ein lesenswerter Bericht

Shitstorm – “Eine Flut negativer Nachrichten im social Media Bereich”

Einen solchen müssen im Moment die Sponsoren der EM in der Ukraine erdulden – oder besser managen. In allen Social Media Kanälen kursieren nachrichten wie diese.

In der Regel in Kombination mit einem Aufruf, die Nachricht weiterzuverbreiten und/oder die Sponsoren, Organisatoren etc. der EM zu kontaktieren.

Das Handelsblatt hat 01.12.2011 zu diesem Thema ein sehr lesenswertes Interview gerführt, in dem es um den richtigen Umgang mit einem “Shitstorm” geht.

Unter dem Titel “Wie man am besten einen Shitstorm managt” beschreibt Tapio Liller, Berater für PR und Online-Kommunikation und Inhaber von Oseon in Frankfurt am Main, wie ein Unternehmen mit diesem Phänomen umgehen kann.

Seine Tipps in dieser Situation sind:

  • Reagieren, nicht aussitzen oder unterdrücken
  • Auf Worte Taten folgen lassen
  • Die Kommunikation aufrecht erhalten
  • Gelassen bleiben, da der Sturm in der Regel schnell abebbt

Quelle: www.handelsblatt.com

Internetrecherche Tool – Tattler (app)

Für viele bedeutet Recherche im Internet immer noch, Google zu fragen. Wer nicht diesselben “Mainstream” Antworten auf seinen Fragen erhalten möchte, wie alle, der muß sich schon mehr einfallen lassen.

Die Informationsquellen sind vielseitig und weit gestreut. Um dem geplagten Informationssucher zur Hand zu gehen, ist Phase 2 Technology mit seiner Software Tattler (app) an den Start gegangen. Schon der Werbetext der Website verspricht einiges.

Tattler (app) is an open source topic monitoring tool for today’s Web. Tattler finds and aggregates content from the Web on the topics you want. Using semantic Web technologies, Tattler mines news, websites, blogs, multimedia sites, and other social media like Twitter, to find mentions of the issues most relevant to a journalist, researcher, advocate or communications professional.

Hohe Ansprüche bei einer Zielgruppe, die eigentlich alles andere als internetaffin ist. Ich selbst tauche zwar nicht in der Zielgruppe auf, konnte mir für meine tägliche Arbeit aber durch aus einen Mehrwert vorstellen.
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B2B Emails sind rechtswidrig

Zuerst zu unser aller Beruhigung – der Titel ist natürlich nicht korrekt. Nicht alle B2B Emails sind rechtswidrig. Warum also solche “bildzeitungesken” Sentenzen in aller Öffentlichkeit?

Bereits im Mai 2009 wurde durch den BGH (Bundesgerichtshof) ein Urteil gefällt (Aktenzeichen: I ZR 218/07), das sich auf den Emailverkehr zwischen Firmen bezieht. Demnach ist bereits einmalige Email Werbung an Firmen rechtswidrig. Aus einem solchen Vergehen können Unterlassungsansprüche hergeleitet werden. Was heißt das im Klartext. Der Email kann die Abmahnung folgen.

Die gute Nachricht sollte dabei sein, dass es sich bei diesem Urteil nur um Werbe-Emails handelt. Wenn wir aber die Richtlinien der EU zu Rate ziehen, die sich mit dem Thema Werbung befassen, dann entwickelt sich ein Bild, das für Email Aktivitäten im B2B Bereich verheerend ist.

“Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern, ist. Das erfasst letztlich jede Äußerung, die mittelbar oder unmittelbar der Absatzförderung dient”

Ohne vorherige Zustimmung ist damit eigentlich keine Email an einen potentiellen Kunden mehr möglich. Wann kann dann von einer Zustimmung ausgegangen werden?

  • Ein Besuch auf einem Messestand, bei dem eine Visitenkarte hinterlassen wird sollte als Begründung ausreichend sein.
  • Die Einwilligung über einen Double-Opt in ist von diesem Urteil ausgenommen, da die Email zur Bestätigung keine Emailwerbung darstellt. Man sollte also tunlichst vermeiden diese als Werbung auszugestalten.
  • Keine gute Idee ist es, die Erlaubnis mit einem “cold call” einzuholen, da dieser ebenso als rechtswidrige Werbung gewertet werden kann.

Die Situation stellt sich ein bisschen verfahren da. Um mit einem Unternehmen in Kontakt zu treten, könnte ich nach der aktuellen Gesetzeslage weder eine Email schreiben, noch anrufen. Der einzige Ausweg ist darauf zu warten, dass der Kunde mir “ein Fax” schickt oder mich auf einer Messe besucht.

Hier scheint noch ein bisschen Detailarbeit an der aktuellen gesetzlichen Regelung notwendig zu sein.

MyVideo kooperiert mit Holtzbrinck (studiVZ, schülerVZ)

MyVideo sucht den Weg in die Breite. Mit der Verbindung der Communities schüler- und studiVZ (Anmerkung: Links nachträglich entfernt, da Plattformen nicht mehr existieren) schafft sich MyVideo eine breite Anwenderbasis. Als Mitglieder einer der Commuities wird es möglich, sein Lieblingsvideo direkt mit seinen Freunden zu teilen.

Für MyVideo eine einfache Quelle für neue Clienten, ist der Weg zum größeren Mitbewerber (youTube) doch vergleichsweise kompliziert dagegen.

Die iq media marketing gmbh wird sich über diese Kooperation ebenfalss freuen. Verheißt ein solches Feature doch einen längeren Kontakt und mehr Information über das Target – eben den Werbeempfänger. Von der anderen Seite gibt es die Bestätigung schon von oberer Stelle. “Mit dieser Kooperation gelingt es und die Reichweite im Bereich der sozialen Netzwerke enorm zu steigern”, erklärt Dominic Hesse, Leiter Marketing und Kommunikation der Magic Internet GmbH, der Media-Agentur von MyVideo.de sinngemäß.

Social Media Kooperationen sind im Moment insgesamt im Trend:

  • MTV kooperiert mit Facebook – der MTV Livestream  www.mtvhome.de wird mit dem  Facebook Live Feedverknüpft.
  • Das T-Online Portal zeigt Inhalte von Sevenload

AOL – erinnert sich an den Wert einer Marke

Als Informationsquelle muß im Moment noch die Gerüchteküche herhalten, dort aber dampft es so intensiv, dass es sicher scheint: “Raider heißt jetzt Twix” – moment das war was anderes ich meinte “Platform-A” heißt bald AOL-Advertising.

Ob es sich um eine konzertierte Aktion handelt, die dazu dient die Marke AOL zu stärken oder um eine spontane Idee, läßt sich nur erahnen. Persönlich würde ich erstes ausschliessen, da Platform-A als fünftgrößter deutscher Vermarkter und auf Wachstumskurs. AOL hingegen wird im Moment eher als Webportal zweifelhafter Qualität wahrgenommen. Andere Marken der AOL Familie bleiben unangetastet. ADTECH und Advertising.com sollen unter ihrem alten Namen weiter agieren.

„Die Bündelung wird die Marke AOL stärken“, zitiert das Branchenmagazin Ad-Age den neuen AOL Chefstrategen für die globale Werbevermarktung, Jeff Levick.  Die Idee stammt von  AOL President Tim Armstrong, der laut AOL Pressestelle, den bereits bekannten Namen AOL wieder in den Vordergrund rücken möchte.

Twitter als Business-Instrument

Das Thema Online Marktforschung ist spannender denn je. Der unten zitierte HEISE Artikel zeigt hier eine weitere interessante Anwendung. Die Nutzung als Mafo Werkzeug hatte ich bereits von einem Bekannten gezeigt bekommen, der Twitter als Stimmungbarometer auf Messen nutzt. Wer sich also – wie ich – des öfteren fragt, welchen Mehrwert Twitter bringt, findet hier vielleicht eine Antwort. Für den der noch mehr Antworten braucht, lohnt es sich bei Twitter selbst zu fragen …

Die spontanen Kurznachrichten, die weltweit über sieben Millionen User über Twitter verbreiten, gelten bei vielen als überflüssiger Datenmüll. Aber Twitter eignet sich durchaus für den geschäftlichen Einsatz, zum Beispiel zur Trendrecherche, Markt- und Markenbeobachtung. Darüber hinaus bietet der Dienst direkten Zugang zu kleinen Zielgruppen. So stammen von den etwa 60 000 deutschen Nutzern die meisten aus der Online-, PR- und Marketing-Branche. Für einige Unternehmen ist das eine sehr attraktive Zielgruppe, insbesondere wenn es um die aktuellen Trends im Netz geht.

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Studie: Deutscher Onlinehandel verliert Millionen durch Kaufabbrecher

Verwaiste Einkaufswägen sorgen im E-Commerce für Millionenverluste

Alarmierende Zahlen für den deutschen Onlinehandel: Laut einer aktuellen Studie des Software- und Beratungshauses Epoq gehen den Webshops in Deutschland jährlich zwischen 500 Millionen und eine Milliarde Euro verloren. Schuld daran ist eine hohe Abbruchquote beim Onlinekauf.

Kaufabbrecher sorgen im Online-Handel für große Verluste. Das zeigt eine aktuelle Studie des Software- und Beratungshauses Epoq. 43 Prozent der für die Studie befragten 100 Marketing-Verantwortlichen gehen von einem jährlichen Schaden für die Branche von über 500 Millionen Euro aus. Weitere 39 Prozent beziffern die Summe sogar auf über eine Milliarde Euro allein in Deutschland. Continue reading

“Where is the beef” – der Versuch einer Anwort aus Agentursicht

Online Targeting ist aus verschiedener Sicht ein lukratives Geschäft. Das zeigt uns die große Anzahl von Ad-Service Anbietern, die Online Targeting als das “Pimp my Ride” der Online Werbung vermarkten. Das zweite bekannte Geschäftsmodell gehört den Technologieanbietern, die gerne mit den Anbietern des erstgenannten Geschäfts paktieren. Dies sind nicht die einzigen Wege mit Targeting ein Geschäft zu machen.

Anbieter von Ad-Services, ein Beispiel : Google to target ads based on behavior

Ein typischer Pakt, ein Beispiel: Intershop und prudsys mit integrierter Lösung für Produktempfehlungen

Eine Agentur, die aus dem klassischen Online Geschäft kommt, was in der Regel einem Mix aus Online Kommiunikation, Webdesign und Online Marketing entspricht, sollte es auch möglich sein, das Thema der zielgerichteten Ansprache zu adressieren. Dieser Beitrag wird einige Geschäftsmodelle umreisen. Continue reading