Amazon erzwingt Preisparität

oder “Amazon running wild”…

Ab dem 31.03.2010 ,das ist morgen setzt Amazon die freie Marktgestaltung ausser Kraft.

Wer auf Amazon Waren anbietet, darf diese nicht über andere Kanäle zu einem günstigeren Preis anbieten. Ausgenommen ist dabei der stationäre Handel. Die Preisparität bezieht sich dabei eur den Gesamtpreis der Ware. Wer die Amazon Provisionen kennt (7%-15% je nach Warengruppe) weiß, dass dies für viele Händler nicht möglich sein wird.

Zitat  Amazon:

Was ist mit “Gesamtpreis” und “Artikelpreis” gemeint?

“Gesamtpreis” bezeichnet den Gesamtbetrag, den ein Kunde zahlt, inklusive Versandkosten und anderer Faktoren wie Rabatte oder Preisnachlässe aus Werbeaktionen, aber ausschließlich Steuern. “Artikelpreis” bezeichnet den Preis für den Artikel selbst.

Amazon räumt seinen Händlern nocheine Frist  bis zum 1. Mai ein, die Vorgabe in die Praxis zu überführen. Dann hat der Händler entsprechend der nachfolgenden Passage sicherzustellen, dass er Amazon einen gleichwertig günstigen Preis und einen gelichwertig guten Service garantiert wie er ihn auf andern Vertriebskanälen gewährt.

Zitat Amazon:

Was bedeutet das für mich?

Für Sie heißt das: Wenn Sie sich entscheiden, über Amazon.de zu verkaufen, müssen Sie sicherstellen, dass sowohl der Gesamtpreis als auch der entsprechende Artikelpreis jedes Artikels, den Sie auf Amazon.de anbieten, gleich niedrig oder niedriger sind, als der niedrigste Gesamtpreis und entsprechende Artikelpreis zu dem Sie oder mit Ihnen verbundene Unternehmen diesen Artikel auf nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen anbieten.

Wir erwarten außerdem, dass die nicht preisbezogenen Bedingungen, die Sie bei Amazon.de bieten (z.B. Kundenservice, Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien) mindestens genauso kundenfreundlich sind wie die kundenfreundlichsten Bedingungen, die Sie oder mit Ihnen verbundene Unternehmen auf nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen bieten.

Im Gespräch ist im Moment hauptsächlich der paritätische Preis. Die Bedeutung des paritätischen Service sollte aber nicht weniger gering sein. Ein Anbieter muß einem Amazon Kunden denselben Service garantieren, wie einem Kunden der über den Katalogversand oder ein Callcenter bedient wird, also einen Kunden, den er als seinen eigenen Kunden betrachten kann und der nicht, wie der indirekte Kunde über Amazon eigentlich Amazonkunde ist.

Diese Vorgabe scheint kartellrechtlich bedenklich zu sein, schliesslich hat Amazon zumindest in Deutschland mit einem [intlink id=”371″ type=”post”]Marktanteil von knapp unter 4,5%[/intlink] einen nicht unerheblichen Markteinfluß.

Quelle:

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